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Informationen zur Kaminofen-Rußfilterpflicht
Ab wann gelten neue Feinstaub-Richtlinien
für Kaminöfen?
Die geplante Novelle der Bundesimmissions-
schutzverordnung (BImSchV) - Kleinfeuerungs-
anlagenverordnung ist derzeit noch im Entwurfs-
stadium. Sie muss erst von Bundestag und
Bundesrat beschlossen werden und wird
voraussichtlich nicht vor Mitte 2008 in Kraft treten.
für Kaminöfen?
Die geplante Novelle der Bundesimmissions-
schutzverordnung (BImSchV) - Kleinfeuerungs-
anlagenverordnung ist derzeit noch im Entwurfs-
stadium. Sie muss erst von Bundestag und
Bundesrat beschlossen werden und wird
voraussichtlich nicht vor Mitte 2008 in Kraft treten.
Welche Folgen hat die geplante Verordnung
für Besitzer von Kaminöfen?
Besitzer von Kaminöfen müssen nachweisen, dass
die in der Verordnung festgelegten Grenzwerte
eingehalten werden. Nur Feuerstätten, welche die
zukünftigen Grenzwerte nicht erfüllen, müssen innerhalb
einer bestimmten Frist mit einem Staubfilter nachgerüstet werden.
für Besitzer von Kaminöfen?
Besitzer von Kaminöfen müssen nachweisen, dass
die in der Verordnung festgelegten Grenzwerte
eingehalten werden. Nur Feuerstätten, welche die
zukünftigen Grenzwerte nicht erfüllen, müssen innerhalb
einer bestimmten Frist mit einem Staubfilter nachgerüstet werden.
Wie kann ich diesen Nachweis erbringen?
Der Nachweis soll entweder über eine Bescheinigung des
Herstellers oder durch eine Abluftmessung durch den Schornsteinfeger erfolgen.
Der Nachweis soll entweder über eine Bescheinigung des
Herstellers oder durch eine Abluftmessung durch den Schornsteinfeger erfolgen.
Bis wann muss ich die Einhaltung der Grenzwerte nachweisen bzw. nachrüsten?
Es sind lange übergangsfristen vorgesehen: Besitzer von Feuerstätten, die nach 1995 geprüft
wurden bzw. noch geprüft werden und die Grenzwerte nicht einhalten, haben bis Ende 2024 Zeit zur
Nachrüstung.
Das bedeutet, dass Sie auch Öfen, welche die kommende Norm nicht erfüllen, bis zum Jahr 2024
betreiben können, ohne zusätzliche Filter einbauen zu müssen.
Es sind lange übergangsfristen vorgesehen: Besitzer von Feuerstätten, die nach 1995 geprüft
wurden bzw. noch geprüft werden und die Grenzwerte nicht einhalten, haben bis Ende 2024 Zeit zur
Nachrüstung.
Das bedeutet, dass Sie auch Öfen, welche die kommende Norm nicht erfüllen, bis zum Jahr 2024
betreiben können, ohne zusätzliche Filter einbauen zu müssen.
Wie teuer werden Nachrüstfilter sein?
Das Bundesumweltministerium schätzt derzeit die Kosten auf ca. 200,- € bis 500,- €. Denn bislang
sind diese speziellen Rußfilter nur in kleinen Stückzahlen verfügbar. Es ist aber davon auszu-
gehen, dass in Zukunft preiswerte Nachrüstfilter erhältlich sein werden.
Erfüllen alle im Online-Shop erhältlichen Kaminöfen die zukünftigen Grenzwerte?
Viele der von uns angebotenen Kaminöfen dürften die Anforderungen problemlos erfüllen und
müssen nach derzeitigem Kenntnisstand nicht nachgerüstet werden. Ob ein von uns im Online-Shop
angebotener Kaminofen die zukünftigen Normen erfüllt, können Sie der Artikelbeschreibung entnehmen.
*Hinweis: diese Erläuterung bezieht sich auf Kamine, Kaminöfen und Kachelöfen. Unsere Angaben
geben den derzeitigen Wissenstand wieder. Regionale und örtliche Auflagen sind dabei nicht
berücksichtigt. Dazu können Bezirksschonsteinfegermeister oder Bauämter Auskunft geben.
Das Bundesumweltministerium schätzt derzeit die Kosten auf ca. 200,- € bis 500,- €. Denn bislang
sind diese speziellen Rußfilter nur in kleinen Stückzahlen verfügbar. Es ist aber davon auszu-
gehen, dass in Zukunft preiswerte Nachrüstfilter erhältlich sein werden.
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Viele der von uns angebotenen Kaminöfen dürften die Anforderungen problemlos erfüllen und
müssen nach derzeitigem Kenntnisstand nicht nachgerüstet werden. Ob ein von uns im Online-Shop
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berücksichtigt. Dazu können Bezirksschonsteinfegermeister oder Bauämter Auskunft geben.
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