Baugenehmigung für den Carport

Baugenehmigung für den Carport – Wann ist eine Genehmigung erforderlich?

Carports sind beliebt und dank fertiger Bausätze lassen sie sich auf jedem Grundstück schnell errichten. Zudem erweisen Sie sich als günstige Alternative zur klassischen Garage. Hagel, Schnee und Regen können Deinem Auto und Deinen E-Bikes dann nichts mehr anhaben. Zu schnell solltest Du mit der Planung des Carports jedoch nicht beginnen: Zuerst gilt es abzuklären, ob Du eine Baugenehmigung benötigst.

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Verschiedene Regelungen in den einzelnen Bundesländern

Benötigst Du für Deinen Carport eine Baugenehmigung? Da jedes Bundesland diese Frage selbst regeln kann, fällt eine allgemeine Antwort schwer. In vielen Bundesländern ist eine Genehmigung nicht erforderlich, wenn der Carport eine gewisse Größe nicht überschreitet. Andere Bundesländer hingegen sehen zwingend einen Bauantrag vor. Kompliziert wird die Betrachtung auch dadurch, dass beim Carport-Baurecht zwar Landesrecht gilt, die Städte und Kommunen aber abweichende eigene Regelungen treffen können. Informier Dich daher vor der Errichtung des Carports gründlich, ob Du mit dem Bau überhaupt schon beginnen darfst.

Regelungen in den Bundesländern im Überblick

In den folgenden Bundesländern benötigst Du für die Errichtung des Carports keine Baugenehmigung:

  • Sachsen-Anhalt
  • Sachsen
  • Thüringen
  • Schleswig-Holstein (unter Beachtung des BauGB)

Die Verfahrensfreiheit ist aber an viele Voraussetzungen geknüpft: So müssen zum Beispiel bestimmte Abstandsflächen eingehalten werden, es gilt Abstände zum Grundstück des Nachbarn zu prüfen und die Wandhöhe des Carports darf bestimmte Grenzwerte nicht überschreiten. In den oben genannten vier Bundesländern darf die mittlere Wandhöhe zum Beispiel 3 m nicht überschreiten. Seltener stellen hingegen Einschränkungen beim Denkmalschutz und beim Umweltschutz ein Problem dar, doch auch diese Regelungen müssem berücksichtigt werden.

In allen anderen Bundesländern muss zunächst ein Bauantrag gestellt werden. Ausnahmen können sich dann ergeben, wenn die Bauvorhaben nur sehr klein sind. Bei diesen kleineren Bauvorhaben können sich aber in der Regelung wiederum Unterschiede zwischen den Bundesländern ergeben. Fällt die Grundfläche des Carports kleiner als 30 m² aus, kannst Du zum Beispiel in Berlin ohne Genehmigung bauen. Ähnlich sieht es in Hessen, in Rheinland-Pfalz und in Baden-Württemberg aus. Der Gang zur Baubehörde lohnt sich in jedem Fall, um abzuklären, bis zu welcher Fläche genehmigungsfrei gebaut werden kann.

Besondere Regelungen für den Anbau-Carport

Nicht jeder Carport steht für sich alleine, in einigen Fällen handelt es sich um eine Erweiterung des Hauses. Bei solchen Anbau-Carports gelten besondere Vorschriften, die es zu berücksichtigen gilt. Hier sind zum Beispiel deutlich strengere Regelungen im Hinblick auf den Brandschutz zu betrachten, die für einen normalen Carport nicht gelten. Frage im Zweifelsfall bei der Behörde nach, in welche Kategorie Dein Carport fällt.

Baugenehmigung Carport: So beantragst Du die Baugenehmigung für den Carport

Du hast festgestellt, dass Du Deinen Carport nicht ohne Baugenehmigung errichten darfst? Dann solltest Du folgende Unterlagen bereithalten:

  • Antragsformular
  • Baubeschreibung
  • Bauzeichnung
  • Lageplan
  • Statik
  • Flurkarte

Wende Dich an den Hersteller des Carports, um die Informationen zur Statik und die Bauzeichnung zu erhalten. Hast Du alle erforderlichen Unterlagen übermittelt, kann Dir die Baubehörde mitteilen, ob eine Baugenehmigung erforderlich ist. Lass es nicht darauf ankommen und errichte Deinen neuen Carport nicht ohne Baugenehmigung. Ansonsten kannst Du gezwungen sein, den Carport später wieder abzubauen.