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Die Rauchmelderpflicht rettet Leben!

Jetzt prüfen: Sind Rauchmelder in Ihrem Bundesland schon Pflicht?

"Ich wache schon auf, wenn mir zu warm wird", solche Sprüche hört man oft. Doch im Brandfall sind nicht die Flammen die größte Gefahr, sondern der Rauch und vor allem das geruchslose Kohlenmonoxid. Schon drei Atemzüge können reichen, um an einer Rauchvergiftung zu sterben. Rund 500 Menschen lassen deshalb jedes Jahr in Deutschland ihr Leben. 

Aus diesem Grund besteht in den meisten Bundesländern inzwischen eine Rauchmelderpflicht. Sie gilt immer für

  • Schlafzimmer
  • Kinderzimmer
  • Flure, die als Rettungswege dienen (auch Hausflure/Treppenhäuser).

In Miethäusern ist in den meisten Fällen der Eigentümer/Vermieter für den Einbau zuständig. Ausnahme: Mecklenburg-Vorpommern, hier ist der Mieter für den Einbau verantwortlich.

Übrigens: Die Verpflichtung zur Einhaltung aller gesetzlichen Auflagen ist Bestandteil der meisten Versicherungsbedingungen für die Gebäudeversicherung. Sind keine Rauchwarnmelder installiert und erhöht dies den bei einem Feuer entstandenen Schaden, könnte die Versicherung einen Teil der Leistung verweigern. Bei der Hausratversicherung wiederum gewähren viele Anbieter Rabatt, wenn Rauchmelder installiert sind – fragen Sie einfach Ihren Versicherungsbetreuer. Unten erfahren Sie, ob und ab wann in Ihrem Bundesland die gesetzliche Verpflichtung zum Einbau von Rauchmeldern besteht.

Glückliche Familie liegt im Bett

Rauchmelderpflicht nach Bundesländern

In allen Bundesländern gilt bei Neu-und Umbauten eine Rauchmelderpflicht. Für Bestandsbauten gilt die Rauchmelderpflicht in 15 von 16 Bundesländern.

Baden-Württemberg

Komplett rauchmelderpflichtig

Bayernn

Komplett rauchmelderpflichtig

Berlin

Komplett rauchmelderpflichtig

Brandenburg

Komplett rauchmelderpflichtig

Bremen

Komplett rauchmelderpflichtig

Hamburg

Komplett rauchmelderpflichtig

Hessen

Komplett rauchmelderpflichtig

Mecklenburg- Vorpommern

Komplett rauchmelderpflichtig

Niedersachsen

Komplett rauchmelderpflichtig

Nordrhein-Westfalen

Komplett rauchmelderpflichtig

Rheinland-Pfalz

Komplett rauchmelderpflichtig

Saarland

Komplett rauchmelderpflichtig

Sachsen

Seit Anfang Juni 2022 müssen jetzt auch Bestandsgebäude mit Rauchmeldern ausgestattet werden. Die Übergangszeit zählt bis zum 31. Dezember 2023.

Sachsen-Anhalt

Komplett rauchmelderpflichtig

Schleswig-Holstein

Komplett rauchmelderpflichtig

Thüringen

Komplett rauchmelderpflichtig