"Ich wache schon auf, wenn mir zu warm wird", solche Sprüche hört man oft. Doch im Brandfall sind nicht die Flammen die größte Gefahr, sondern der Rauch und vor allem das geruchslose Kohlenmonoxid. Schon drei Atemzüge können reichen, um an einer Rauchvergiftung zu sterben. Rund 500 Menschen lassen deshalb jedes Jahr in Deutschland ihr Leben. Aus diesem Grund besteht in den meisten Bundesländern inzwischen eine Rauchmelderpflicht. Sie gilt immer für
In Miethäusern ist in den meisten Fällen der Eigentümer/Vermieter für den Einbau zuständig. Ausnahme: Mecklenburg-Vorpommern, hier ist der Mieter für den Einbau verantwortlich. Übrigens: Die Verpflichtung zur Einhaltung aller gesetzlichen Auflagen ist Bestandteil der meisten Versicherungsbedingungen für die Gebäudeversicherung. Sind keine Rauchwarnmelder installiert und erhöht dies den bei einem Feuer entstandenen Schaden, könnte die Versicherung einen Teil der Leistung verweigern. Bei der Hausratversicherung wiederum gewähren viele Anbieter Rabatt, wenn Rauchmelder installiert sind – fragen Sie einfach Ihren Versicherungsbetreuer. Unten erfahren Sie, ob und ab wann in Ihrem Bundesland die gesetzliche Verpflichtung zum Einbau von Rauchmeldern besteht.
Baden-Würtemberg | Komplett rauchmelderpflichtig |
Bayern | Komplett rauchmelderpflichtig |
Berlin | Rauchmelderpflichtig ab 01.01.2021 |
Brandenburg | Rauchmelderpflichtig ab 01.01.2021 |
Bremen | Komplett rauchmelderpflichtig |
Hamburg | Komplett rauchmelderpflichtig |
Hessen | Komplett rauchmelderpflichtig |
Mecklenburg- Vorpommern | Komplett rauchmelderpflichtig |
Niedersachsen | Komplett rauchmelderpflichtig |
Nordrhein-Westfalen | Komplett rauchmelderpflichtig |
Rheinland-Pfalz | Komplett rauchmelderpflichtig |
Saarland | Komplett rauchmelderpflichtig |
Sachsen | Rauchmelderpflicht nur für Neu- und Umbauten |
Sachsen-Anhalt | Komplett rauchmelderpflichtig |
Schleswig-Holstein | Komplett rauchmelderpflichtig |
Thüringen | Komplett rauchmelderpflichtig |