
Winterdienst in Zahlen
Deutschland
- Rechnerisch dauert der Winter 89 Tage
- Pro Jahr werden 14.000 Verkehrsunfälle durch winterliche Straßenverhältnisse verursacht

Bayern
- Der Freistaat gibt pro Jahr knapp 93 Millionen Euro für seinen Winterdienst aus
- 28 Millionen Euro davon sind alleine für Streusalz
- Ein Tag Winterdienst kostet bis zu 2 Millionen Euro
- 3.000 Beschäftigte und 1.300 Fahrzeuge sind im Einsatz
- 23.000 Kilometer Autobahnen, Bundes- und Staatsstraßen müssen geräumt werden

Berlin
- 2.100 Beschäftigte sowie 540 Räum- und Streufahrzeuge sind für den BSR-Winterdienst einsatzbereit
- In den Streugutlagern befinden sich zudem 13.000 Tonnen Salz und 5.000 Tonnen Splitt
- Pro Winterdiensteinsatz wird 10.900 Kilometer Fahrbahn von Schnee und Eis befreit
- Im Winter 2018/2019 hat die Reinigung der Straßen und Gehwege von Schnee und Eis 33,3 Millionen Euro gekostet

Frankfurter Flughafen
- Deutschlands größter Flughafen hat im Winter 2018/2019 über 21 Millionen Euro in den Winterdienst investiert
- Über 1.300 Beschäftige kamen dabei zum Einsatz
- Es sind 114.000 Tonnen Schnee angefallen, von denen Start- und Landebahnen, Vorfelder und Rollwege befreit wurden
- 750 Tonnen Streusalz und 160 Tonnen Sand reichen gerade einmal für 14 Tage
- Für rund 30 Millionen Euro soll im Winter 2019/2020 ein neues Gebäude für 300 Winterdienstfahrzeuge entstehen

Deutsche Bahn
- Die Deutsche Bahn beschäftigte im Winter 2018/2019 18.000 Mitarbeiter bundesweit
- Täglich mussten 4.168.000 qm Fläche geräumt werden – das entspricht etwa 600 Fußballfeldern
- 49.000 Weichen müssen beheizt werden, um ein Einfrieren zu verhindern
- Die Bahn hat über 70 Millionen Euro investiert

Schmerzensgeld
- 5.000 Euro Schmerzensgeld hat das AG Frankfurt einer Frau zugesprochen, die ausgerutscht ist und sich dabei das Handgelenk gebrochen hat
- 15.000 Euro Schmerzensgeld gab es für Prellungen und Handgelenksverletzungen, da ein Ladenbesitzer nicht gestreut hatte

FAQ
Wer ist räum- und streupflichtig?
Ursprünglich müssen Städte und Gemeinden für die Sicherheit ihrer Straßen und Gehwege sorgen. Die Kommunen übertragen diese Verkehrssicherungspflicht jedoch auf die Eigentümer der an den jeweiligen Weg grenzenden Grundstücke. Mieter müssen die Räum- und Streupflicht übernehmen, wenn dies im Mietvertrag festgelegt ist.
Zu welchen Uhrzeiten muss ich räumen und streuen?
Die meisten Gemeindesatzungen und Gerichtsurteile verpflichten zum Räumen und Streuen zu "den verkehrsüblichen Zeiten". Diese sind üblicherweise werktags von 7:00 bis 20:00 Uhr, an Wochenenden und Feiertagen ab 9:00 Uhr. Nachbarn von Geschäften, Restaurants und anderen öffentlich zugänglichen Einrichtungen, die länger geöffnet haben, müssen meist bis mindestens 22:00 Uhr ihrer Pflicht nachkommen.
Es fängt an zu schneien. Muss ich sofort "ausrücken"?
Normalerweise muss "unverzüglich" zu Schippe und Streueimer gegriffen werden, wenn es draußen glatt ist. Einige Gerichtsurteile gestehen dem Räum- und Streupflichtigen höchstens eine Stunde zu, in der er sich über die Wetterlage informiert und darauf reagiert. In einem Schneesturm darf aber niemand erwarten, geräumte Wege vorzufinden.
Ein Nachbar verlässt morgens vor 7:00 Uhr das Haus. Muss ich früher räumen und streuen?
Nein. Mehrere Gerichtsurteile haben bestätigt, dass es Hausbewohnern "nicht zumutbar" sei, außerhalb der üblichen Zeiten zu streuen. In Einzelfällen können strengere Anforderungen gelten - beispielsweise bei Eisregen oder nachts an verkehrsreichen Wegen.
Genügt es, wenn ich Splitt auf den frischen Schnee streue?
Nein, da der Splitt im Schnee versinkt, muss der Weg geräumt werden.
In meinem Mietvertrag finde ich keine Regelungen. Muss ich als Mieter dennoch Schnee schippen und streuen?
Nein. In den meisten Städten und Gemeinden gilt die Räum- und Streupflicht für die Eigentümer der an den Gehwegen anliegenden Häuser und Grundstücke. Der Hausbesitzer darf diese Pflicht jedoch auf die Mieter übertragen. Diese müssen nur räumen und streuen, wenn es im Mietvertrag geregelt ist oder die Hausordnung Bestandteil des Mietvertrages und somit unterschrieben ist.
Befreie ich mich mit einem Schild wie "Betreten auf eigene Gefahr", "Betreten verboten" oder "Dieser Weg wird nicht geräumt und gestreut" von der Haftung?
Nein, räumen und streuen müssen Sie trotzdem. Sinnvoll ist es dennoch, ein solches Schild aufzustellen. Einige Gerichte haben entschieden, dass der Hinweis Passanten zu mehr Aufmerksamkeit verpflichtet. Aber: Man darf nicht überall Schilder aufstellen.
Was passiert, wenn ich verreise?
Die Räum- und Streupflicht gilt weiterhin. Sie müssen für die Zeit Ihrer Abwesenheit jemanden finden, der für Sie einspringt - beispielsweise einen Nachbarn, einen Freund oder einen professionellen Winterdienst.
Womit darf ich streuen?
Streusalz ist in den meisten Gemeinden verboten. Daher müssen "geeignete Streumittel" verwendet werden - beispielsweise Splitt, Kies, Granulat oder Sand.
Ist Streusalz wirklich umweltschädlich?
Ja, es greift die Wurzeln der Straßenbäume an und belastet Seen, Flüsse und das Grundwasser. Auch rosten Autos durch das Salz schneller, es zersetzt Beton und verätzt schmerzlich die Pfoten von Hunden und Katzen.
Muss ich das Streugut und Utensilien wie Schaufeln selbst bezahlen?
Ist im Vertrag die Bezahlung des Streuguts nicht geregelt, so hat der Vermieter die grundsätzliche Verpflichtung dazu und muss für die Kosten aufkommen.
Darf ich mich aus den grauen Splitt-Containern der Gemeinde am Straßenrand bedienen?
Das Streugut gehört der Gemeinde, die es für den Winterdienst braucht. Die Streupflichtigen müssen also ihr Streugut selbst kaufen. Viele Kommunen akzeptieren es jedoch, wenn sich Anwohner kleine Mengen aus Containern holen - beispielsweise einen kleinen Eimer für die Einfahrten und Zuwege oder wenn Verkehrsteilnehmer im Schnee stecken bleiben. Gewerblichen Winterdiensten ist das nicht gestattet. Fragen Sie am besten im Rathaus nach.
Wohin mit dem vielen Schnee vom Gehweg?
Sie müssen ihn so lagern, dass er niemanden behindert - beispielsweise auf Grünstreifen beziehungsweise am Gehwegrand zur Straße. Der Weg muss noch von zwei Personen nebeneinander passierbar sein. Auf die Straße selbst dürfen Sie ihn natürlich nicht schieben.
Vor meinem Grundstück steht ein Hydrant. Was muss ich beachten?
Sie müssen Hydranten von Schnee und Eis befreien, damit die Feuerwehr schnell darauf zugreifen kann.
Darf ich eine Firma beauftragen, die für mich räumt und streut?
Ja, aber Sie müssen regelmäßig prüfen, ob die Räumungsarbeiten pünktlich und zuverlässig erfolgen. Damit die Firma Ihre Haftung übernimmt, muss dies ausdrücklich im Vertrag definiert werden. Außerdem sollten Sie sich von ihr eine Versicherung nachweisen lassen, die mögliche Unfallschäden bezahlt.
An mein Grundstück beziehungsweise meine Wohnung grenzt eine Straße ohne Gehwege. Muss ich dort nicht räumen?
Die Gemeinden haben diesen Fall in ihren Straßenreinigungssatzungen unterschiedlich geregelt. In den meisten Fällen müssen Sie einen etwa 1 bis 1,5 Meter breiten Streifen vom Schnee befreien.
Wer muss bei einseitigen Gehwegen den Winterdienstpflichten nachgehen?
Normalerweise der an den Bürgersteig angrenzende Anlieger. Gemeinde und Städte können die Anlieger der Straße abwechselnd verpflichten, so trägt beispielsweise in geraden Jahreszahlen (2016) der am Bürgersteig anliegende Nachbar und in ungeraden (2015) der gegenüberliegende Nachbar die Räum- und Streupflicht.
Ich bin meiner Räum- und Streupflicht nicht nachgekommen. Was passiert, wenn eine Person zu Schaden kommt?
Der Räum- und Streupflichtige haftet für den Schaden und muss dem Unfallopfer Schmerzensgeld bezahlen. Sind Sie nachweislich verantwortlich für Verletzungen einer Person, müssen Sie für alle Kosten aufkommen - beispielsweise für Arztbesuche, den Aufenthalt im Krankenhaus und Medikamente. Es ist daher ratsam, eine Privathaftpflicht- und als Hauseigentümer eine Gebäudehaftpflichtversicherung abgeschlossen zu haben.