Rauchmelderpflicht: Rauchmelder retten Leben
Rauchmelder können Leben retten – diese einfache Tatsache hat dazu geführt, dass mittlerweile in allen deutschen Bundesländern eine Rauchmelderpflicht besteht. Ob Du Eigentümer, Mieter oder Vermieter bist: Die gesetzlichen Bestimmungen betreffen jeden und können im Ernstfall über Leben und Tod entscheiden. Hier erfährst Du alles Wichtige zu den aktuellen Vorschriften und wichtigen Austauschterminen.
Rauchmelder sind in allen Bundesländern Pflicht
"Ich wache schon auf, wenn mir zu warm wird" – solche Sprüche hört man bisweilen. Doch im Brandfall sind nicht die Flammen die größte Gefahr, sondern der giftige Brandrauch. Schon drei Atemzüge können reichen, um bewusstlos zu werden. Rund 400 Menschen lassen jedes Jahr in Deutschland ihr Leben in Folge einer Rauchgasvergiftung.
Aus diesem Grund gilt inzwischen in allen 16 Bundesländern eine Rauchmelderpflicht für vermieteten und für selbst genutzten Wohnraum. Die jeweilige Landesbauordnung regelt die Details zur Rauchmelder-Installation und Rauchmelder-Wartung.
In welchen Räumen gilt die Rauchmelderpflicht?
Die Pflicht, einen Rauchmelder zu installieren, gilt bundesweit für folgende Räume:
- Schlafzimmer
- Kinderzimmer
- Flure innerhalb der Wohnung, die als Rettungswege aus Aufenthaltsräumen dienen
Darüber hinaus sind Rauchmelder in Berlin und Brandenburg auch in Wohn- und Arbeitszimmern Pflicht. In Baden-Württemberg, Hessen und Sachsen schließt der Gesetzgeber auch Aufenthaltsräume ein, in denen Personen "bestimmungsgemäß schlafen" – beispielsweise Gästezimmer.
Wann müssen Rauchmelder ersetzt werden?
Beachte die gesetzliche Austauschpflicht bei Rauchmeldern: Über die Jahre können Staub und Schmutz die Funktion beeinträchtigen, daher muss ein Gerät spätestens 10 Jahre (+ 6 Monate) nach Inbetriebnahme gegen ein neues ausgetauscht werden. Der Austausch richtet sich nach dem individuellen Alter bzw. dem Herstellungsdatum des jeweiligen Geräts – und nicht pauschal nach dem Stichtag der gesetzlichen Pflicht im Bundesland. (Es gibt Unterschiede zwischen den Bundesländern: So führte beispielsweise Rheinland-Pfalz bereits im Jahr 2003 die Rauchmelderpflicht in Neubauten ein, während in Sachsen eine Übergangsphase für Bestandsbauten bis Ende 2023 bestanden hat.)
Wenn Du nicht sicher bist, wann Dein Rauchmelder installiert wurde, kann das Herstellungsdatum einen ersten Anhaltspunkt liefern. Es befindet sich meist auf der Unterseite, auf dem Sockel oder im Inneren des Geräts – zum Nachgucken reicht es meist aus, das Gerät kurz abzuschrauben.


