Gartenhaus aus Holz auf einem großen Rasengrundstück
Gartenhaus aus Holz auf einem großen Rasengrundstück

Baugenehmigung fürs Gartenhaus – das ist zu beachten

Nur wenige Investitionen bereichern den Garten so sehr wie ein eigenes Gartenhaus oder eine Grillkota. Es kann als praktischer Stauraum für Gartengeräte, gemütliches Gästezimmer oder dekoratives Highlight auf dem Rasen dienen. Damit Du Dein neues Gartenhaus nicht gleich wieder abbauen musst, ist es wichtig, eine Baugenehmigung einzuholen, sofern die Errichtung nicht genehmigungsfrei ist.

Vor dem Kauf eines Gartenhauses solltest Du unbedingt die geltenden Vorschriften prüfen. Jedes Bundesland in Deutschland hat eigene Regelungen für den Bau eines Gartenhauses zur privaten Nutzung. Zusätzlich gibt es zahlreiche kommunale Sonderregelungen, die Du ebenfalls berücksichtigen musst. Diese findest Du im jeweiligen Bebauungsplan.

Ein Mann kniet neben seinem Gartenhaus im Garten und sammelt Mulch in einer Schubkarre

Gartenhaus: Was Du über Genehmigungen wissen musst

Die Größe Deines Gartenhauses entscheidet maßgeblich darüber, ob Du eine Baugenehmigung brauchst. Die Bauvorschriften sind je nach Bundesland sehr unterschiedlich, aber eine grundlegende Regel gilt überall: Ab einer bestimmten Größe oder für eine bestimmte Nutzung ist eine Genehmigung erforderlich. Die genauen Grenzwerte findest Du in der jeweiligen Landesbauordnung (LBO).

Wichtig ist auch der Standort: In einem Bebauungsgebiet (Innenbereich) sind die Regeln meist lockerer als im Außenbereich, der Natur und Landschaft schützt. Hier sind Bauvorhaben oft nur unter strengen Auflagen oder gar nicht zulässig.

Eine Genehmigung kann auch unabhängig von der Größe notwendig sein, wenn das Gartenhaus bestimmte Kriterien erfüllt. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Du es als Wohnraum nutzen möchtest, einen Ofen einbauen willst oder die vorgeschriebenen Abstände zum Nachbargrundstück nicht einhältst. Auch der Bebauungsplan Deiner Gemeinde kann besondere Vorgaben enthalten.

Großes Holzgartenhaus mit Flügeltür und Fenster in einem Garten von vorne
Großes Holzgartenhaus mit Flügeltür und Fenster in einem Garten von vorne

Genehmigungsfreie Größen für alle Bundesländer im Überblick

Die folgende Übersicht zeigt einen Überblick über die genehmigungsfreien Maße für Gartenhäuser in den deutschen Bundesländern. Die Angaben beziehen sich, sofern nicht anders vermerkt, auf den Innenbereich (erschlossene Baugebiete). Im Außenbereich gelten fast immer strengere Regeln oder es besteht eine generelle Genehmigungspflicht.

Wichtig: Die folgenden Angaben dienen ausschließlich einer ersten Orientierung und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Aktualität. Maßgeblich sind ausschließlich die jeweils geltenden Regelungen des zuständigen Bundeslands sowie die Auskünfte der zuständigen Baubehörde.

Bundesland Genehmigungsfreie Größe (Maßeinheit)
Baden-Württemberg Bis 50 m³ Rauminhalt im Innenbereich, bis 20 m³ im Außenbereich
Bayern Bis 75 m³ Rauminhalt
Berlin Bis 10 m² Grundfläche
Brandenburg Bis 75 m³ Rauminhalt
Bremen Bis 10 m² Grundfläche und eingeschossig
Hamburg Bis 30 m³ Rauminhalt
Hessen Bis 30 m³ Rauminhalt oder 30 m² Grundfläche (ohne Aufenthaltsräume, Toiletten oder Feuerstätten)
Mecklenburg-Vorpommern Bis 10 m² Grundfläche
Niedersachsen Bis 40 m³ Rauminhalt im Innenbereich, bis 20 m³ im Außenbereich
Nordrhein-Westfalen Bis 75 m² Rauminhalt, sofern es ausschließlich als Abstellraum oder Ähnliches dient
Rheinland-Pfalz Bis 50 m³ Rauminhalt im Innenbereich, bis 10 m³ im Außenbereich
Saarland Bis 10 m² Grundfläche
Sachsen Bis 75 m³ Rauminhalt, bis max. 3m Wandhöhe
Sachsen-Anhalt Bis 10 m² Grundfläche und eingeschossig
Schleswig-Holstein Bis 30 m³ Rauminhalt
Thüringen Bis 10 m² Grundfläche, sofern es nicht zu Aufenthaltszwecken dient
Ein Pärchen sieht sich gemeinsam einen Plan an
Ein Pärchen sieht sich gemeinsam einen Plan an

Örtliches Baurecht und Bebauungsplan für Gartenhäuser

Beim Bau eines Gartenhauses spielen nicht nur die landesweiten Vorschriften eine Rolle, sondern auch die kommunalen Regelungen können entscheidend sein.

Grenzbebauung und Abstandsflächen

Möchtest Du Dein Gartenhaus direkt an die Grundstücksgrenze bauen? Grundsätzlich gilt im Baurecht ein Mindestabstand von 3 Metern zum Nachbargrundstück. Für kleine Gartenhäuser gibt es jedoch eine wichtige Ausnahme (Privilegierung der Grenzbebauung):

In den meisten Bundesländern darfst Du ein verfahrensfreies Gartenhaus direkt auf die Grenze setzen, wenn folgende Richtwerte eingehalten werden:

  • Maximale Wandhöhe: In der Regel maximal 3 Meter.
  • Maximale Gesamtlänge: Meist nicht länger als 9 Meter an einer einzelnen Grenze (und maximal 15 Meter an allen Grenzen zusammen).
Achtung: Hältst Du diese Maße nicht ein oder überschreitest Du die zulässige Kubatur (Volumen eines Gebäudes in Kubikmetern), greift die normale Abstandsflächenpflicht von 3 Metern — oder das Bauvorhaben wird genehmigungspflichtig.

Im Bebauungsplan Deiner Gemeinde findest Du weitere spezifische Regelungen. Häufig wird darin festgelegt, wie groß die insgesamt bebaute Fläche sein darf oder welche Teile des Grundstücks überhaupt bebaut werden dürfen.

Sollte Dein Wohnhaus bereits die maximal zulässige Fläche ausschöpfen, könnte der Bebauungsplan keinen zusätzlichen Platz für ein Gartenhaus vorsehen. In einigen Kommunen sind jedoch Gebäude wie Gartenhäuser als sogenannte Nebenanlagen von solchen Einschränkungen ausgenommen. Daher ist es unerlässlich, sich vor dem Kauf eines Gartenhauses genau über die geltenden Vorschriften in Deinem Bundesland und Deiner Kommune zu informieren.

FAQ zum Thema Gartenhaus Baugenehmigung

Gartenhaus ohne Baugenehmigung bauen – muss ich eine Strafe befürchten?

Ja, wenn Du ein Gartenhaus ohne die erforderliche Baugenehmigung errichtest, kannst Du mit einer Strafe rechnen. Diese kann von einer Geldbuße bis hin zur Verpflichtung reichen, das Gartenhaus wieder abzubauen. Es ist daher ratsam, sich im Vorfeld genau zu informieren und alle notwendigen Genehmigungen einzuholen.

Wieviel kostet ein Antrag auf Baugenehmigung für ein Gartenhaus?

Die Kosten für einen Antrag auf Baugenehmigung können je nach Bundesland und Gemeinde variieren. In der Regel liegen die Kosten zwischen 100 und 500 Euro. Es ist empfehlenswert, sich bei der zuständigen Bauamt zu erkundigen, um genaue Informationen über die anfallenden Gebühren zu erhalten.

Wie lange ist eine Baugenehmigung für das Gartenhaus gültig?

Eine Baugenehmigung für ein Gartenhaus ist in der Regel drei Jahre gültig. Innerhalb dieser Zeit muss mit dem Bauvorhaben begonnen werden. In einigen Bundesländern gilt die Genehmigung nur dann weiter, wenn die Bauarbeiten nach einer bestimmten Zeit nicht unterbrochen werden. Sollte mit dem Bauvorhaben innerhalb dieser Frist nicht begonnen werden, kann eine Verlängerung der Baugenehmigung beantragt werden. Eine Verlängerung ist meistens für ein bis zwei weitere Jahre möglich und muss in der Regel ebenfalls bezahlt werden.

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