
Baugenehmigung fürs Gartenhaus – das ist zu beachten
Nur wenige Investitionen bereichern den Garten so sehr wie ein eigenes Gartenhaus oder eine Grillkota. Es kann als praktischer Stauraum für Gartengeräte, gemütliches Gästezimmer oder dekoratives Highlight auf dem Rasen dienen. Damit Du Dein neues Gartenhaus nicht gleich wieder abbauen musst, ist es wichtig, eine Baugenehmigung einzuholen, sofern die Errichtung nicht genehmigungsfrei ist.
Vor dem Kauf eines Gartenhauses solltest Du unbedingt die geltenden Vorschriften prüfen. Jedes Bundesland in Deutschland hat eigene Regelungen für den Bau eines Gartenhauses zur privaten Nutzung. Zusätzlich gibt es zahlreiche kommunale Sonderregelungen, die Du ebenfalls berücksichtigen musst. Diese findest Du im jeweiligen Bebauungsplan.
Gartenhaus: Was Du über Genehmigungen wissen musst
Die Größe Deines Gartenhauses entscheidet maßgeblich darüber, ob Du eine Baugenehmigung brauchst. Die Bauvorschriften sind je nach Bundesland sehr unterschiedlich, aber eine grundlegende Regel gilt überall: Ab einer bestimmten Größe oder für eine bestimmte Nutzung ist eine Genehmigung erforderlich. Die genauen Grenzwerte findest Du in der jeweiligen Landesbauordnung (LBO).
Wichtig ist auch der Standort: In einem Bebauungsgebiet (Innenbereich) sind die Regeln meist lockerer als im Außenbereich, der Natur und Landschaft schützt. Hier sind Bauvorhaben oft nur unter strengen Auflagen oder gar nicht zulässig.
Eine Genehmigung kann auch unabhängig von der Größe notwendig sein, wenn das Gartenhaus bestimmte Kriterien erfüllt. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Du es als Wohnraum nutzen möchtest, einen Ofen einbauen willst oder die vorgeschriebenen Abstände zum Nachbargrundstück nicht einhältst. Auch der Bebauungsplan Deiner Gemeinde kann besondere Vorgaben enthalten.
Genehmigungsfreie Größen für alle Bundesländer im Überblick
Die folgende Übersicht zeigt einen Überblick über die genehmigungsfreien Maße für Gartenhäuser in den deutschen Bundesländern. Die Angaben beziehen sich, sofern nicht anders vermerkt, auf den Innenbereich (erschlossene Baugebiete). Im Außenbereich gelten fast immer strengere Regeln oder es besteht eine generelle Genehmigungspflicht.
Wichtig: Diese Liste dient nur der Orientierung. Bevor Du mit dem Bau beginnst, solltest Du Dich unbedingt beim zuständigen Bauamt Deiner Gemeinde erkundigen. Nur dort bekommst Du eine verbindliche Auskunft, die alle relevanten Vorschriften für Dein konkretes Grundstück berücksichtigt.
Bundesland | Genehmigungsfreie Größe (Maßeinheit) |
Baden-Württemberg | Bis 40 m³ Rauminhalt im Innenbereich, bis 20 m³ im Außenbereich |
Bayern | Bis 75 m³ Rauminhalt |
Berlin | Bis 10 m² Grundfläche |
Brandenburg | Bis 75 m³ Rauminhalt |
Bremen | Bis 10 m² Grundfläche und eingeschossig |
Hamburg | Bis 30 m³ Rauminhalt |
Hessen | Bis 30 m³ Rauminhalt |
Mecklenburg-Vorpommern | Bis 10 m² Grundfläche |
Niedersachsen | Bis 40 m³ Rauminhalt im Innenbereich, bis 20 m³ im Außenbereich |
Nordrhein-Westfalen | Bis 30 m² Grundfläche, sofern es ausschließlich als Abstellraum oder Ähnliches dient |
Rheinland-Pfalz | Bis 50 m³ Rauminhalt im Innenbereich, bis 10 m³ im Außenbereich |
Saarland | Bis 10 m² Grundfläche |
Sachsen | Bis 75 m³ Rauminhalt |
Sachsen-Anhalt | Bis 10 m² Grundfläche und eingeschossig |
Schleswig-Holstein | Bis 30 m³ Rauminhalt |
Thüringen | Bis 10 m² Grundfläche, sofern es nicht zu Aufenthaltszwecken dient |
Örtliches Baurecht und Bebauungsplan für Gartenhäuser
Beim Bau eines Gartenhauses spielen nicht nur die landesweiten Vorschriften eine Rolle, sondern auch die kommunalen Regelungen können entscheidend sein. Planst Du, Dein Gartenhaus direkt an der Grundstücksgrenze zum Nachbarn zu errichten? Häufig wird ein Mindestabstand von 3 Metern zur Grundstücksgrenze vorgeschrieben – Dein Vorhaben wäre also in diesem Fall nicht genehmigungsfrei.
Eine Baugenehmigung ist oft erforderlich, es sei denn, das Gartenhaus unterschreitet die Höhe von 3 Metern. Zudem darf das Gebäude nicht länger als 9 Meter entlang der Grundstücksgrenze verlaufen. Im Bebauungsplan Deiner Gemeinde findest Du weitere spezifische Regelungen. Häufig wird darin festgelegt, wie groß die insgesamt bebaute Fläche sein darf oder welche Teile des Grundstücks überhaupt bebaut werden dürfen.
Sollte Dein Wohnhaus bereits die maximal zulässige Fläche ausschöpfen, könnte der Bebauungsplan keinen zusätzlichen Platz für ein Gartenhaus vorsehen. In einigen Kommunen sind jedoch Gebäude wie Gartenhäuser als sogenannte Nebenanlagen von solchen Einschränkungen ausgenommen. Daher ist es unerlässlich, sich vor dem Kauf eines Gartenhauses genau über die geltenden Vorschriften in Deinem Bundesland und Deiner Kommune zu informieren.
Zusammengefasst:
- Grenzbebauung: Als Faustregel gelten 3 Meter Mindestabstand. Die Regelungen zur Grenzbebauung können jedoch je nach Bundesland und Kommune variieren.
- Höhe und Länge: Die genannten 3 Meter Höhe und 9 Meter Länge sind typische Richtwerte, die jedoch nicht überall gelten. Es ist wichtig, die spezifischen Vorschriften des Bebauungsplans zu prüfen. Dieser enthält wichtige Informationen über die zulässige Bebauung auf einem Grundstück, einschließlich der maximalen bebaubaren Fläche und der freigegebenen Bereiche.
- Nebenanlagen: In einigen Kommunen können Gartenhäuser als Nebenanlagen von bestimmten Regelungen ausgenommen sein, aber dies ist nicht überall der Fall.
Es ist ratsam, sich bei der zuständigen Baubehörde oder im Bebauungsplan der Gemeinde über die genauen Vorschriften zu informieren, da diese sich je nach Region unterscheiden können.
FAQ zum Thema Gartenhaus Baugenehmigung
Gartenhaus ohne Baugenehmigung bauen – muss ich eine Strafe befürchten?
Ja, wenn Du ein Gartenhaus ohne die erforderliche Baugenehmigung errichtest, kannst Du mit einer Strafe rechnen. Diese kann von einer Geldbuße bis hin zur Verpflichtung reichen, das Gartenhaus wieder abzubauen. Es ist daher ratsam, sich im Vorfeld genau zu informieren und alle notwendigen Genehmigungen einzuholen.
Wieviel kostet ein Antrag auf Baugenehmigung für ein Gartenhaus?
Die Kosten für einen Antrag auf Baugenehmigung können je nach Bundesland und Gemeinde variieren. In der Regel liegen die Kosten zwischen 100 und 500 Euro. Es ist empfehlenswert, sich bei der zuständigen Bauamt zu erkundigen, um genaue Informationen über die anfallenden Gebühren zu erhalten.
Wie lange ist eine Baugenehmigung für das Gartenhaus gültig?
Eine Baugenehmigung für ein Gartenhaus ist in der Regel drei Jahre gültig. Innerhalb dieser Zeit muss mit dem Bauvorhaben begonnen werden. In einigen Bundesländern gilt die Genehmigung nur dann weiter, wenn die Bauarbeiten nach einer bestimmten Zeit nicht unterbrochen werden. Sollte mit dem Bauvorhaben innerhalb dieser Frist nicht begonnen werden, kann eine Verlängerung der Baugenehmigung beantragt werden. Eine Verlängerung ist meistens für ein bis zwei weitere Jahre möglich und muss in der Regel ebenfalls bezahlt werden.