Fahrradbeleuchtungsset, TWIN, Akku, LED, mit zusätzlicher Bode...
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Als Radfahrer sind Sie darauf angewiesen, in der Dämmerung und Dunkelheit gut gesehen zu werden. Auch Sie selbst benötigen eine einwandfreie Sicht auf Straßen und Radwege. Mit einer Fahrradbeleuchtung radeln Sie sicher durch Städte und über Land. Darüber hinaus ist eine Beleuchtung für Ihr Rad ohnehin gesetzlich vorgeschrieben. Welche Leuchten Sie am Fahrrad befestigen dürfen und worauf es beim Kauf ankommt, erfahren Sie hier.
Fahrradscheinwerfer sind wichtig für Ihre Sicherheit: Sie als Radfahrer werden gesehen und sehen besser. Welche Beleuchtung zugelassen bzw. erforderlich ist, schreibt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in § 67 vor: Seit 2013 dürfen Sie sowohl Dynamos als auch eine akku- oder batteriebetriebene Fahrradbeleuchtung nutzen. Im Alltag erweist sich Letztere meist als praktischer: Sie schalten die Leuchte mit einem Handgriff ein, was mit etwas Vorsicht selbst bei langsamer Fahrt gelingt.
Gut zu wissen: Vor 2013 durften Sie Akkuleuchten nur zusätzlich, nicht aber als Ersatz für Dynamos betreiben.
Ob Dynamo oder Akkulampe – die Beleuchtung muss gesetzlichen Anforderungen erfüllen:
Der Scheinwerfer muss zudem weißes Licht mit einer Leuchtkraft von mindestens 10 Lux ausstrahlen und das Rücklicht so angebracht sein, dass es wenigstens 250 Millimeter über die Fahrbahn reicht.
Tipp: Die vorgeschriebenen 10 Lux entsprechen etwa der Helligkeit eines Nachtlichts zur Orientierung.
Für ein fehlendes oder nicht ausreichendes Fahrradlicht können Bußgelder in Höhe von bis zu 35 Euro anfallen.
Vorderlicht und Rückstrahler zählen zur Minimalausstattung Ihres Rads. Es ist ratsam, zur Sicherheit zusätzlich in Reflektoren und Strahler zu investieren. Laut StVZO sind die folgenden Reflektoren erlaubt beziehungsweise vorgeschrieben:
Wichtig: Die Beleuchtung ist für alle Fahrräder zwingend. Ausnahmen bilden lediglich Rennräder mit einem Gewicht von weniger als elf Kilogramm. Als Fahrer müssen Sie die Beleuchtung mitführen und nur falls notwendig anbringen.
Neben der „Pflichtbeleuchtung“ erhalten Sie weitere Scheinwerfer zur zusätzlichen Montage:
Wichtig: Wie beim Auto müssen Sie ein Fernlicht fürs Rad bei Gegenverkehr abblenden.
Die Fahrradbeleuchtung dient nur dann Ihrer Sicherheit, wenn Sie optimal justiert ist. Ist Ihre Fahrradleuchte zu hoch eingestellt, erkennen Sie Hindernisse auf den Wegen nur eingeschränkt, während andere Verkehrsteilnehmer geblendet werden. Eine zu weit nach unten scheinende Beleuchtung leuchtet dagegen zu kurz aus, sodass Sie womöglich Passanten oder andere Hindernisse übersehen.
Optimalerweise arbeiten Sie bei der Einstellung der Fahrradlampen mit zwei Personen. So funktioniert es:
Stellen Sie außerdem sicher, dass die Scheinwerfer sich nicht unbeabsichtigt verstellen, etwa auf holprigen Routen.
Sie haben für die Montage Ihrer Fahrradbeleuchtung verschiedenen Optionen, die sich nach Vorder- und Rücklicht unterscheiden. In der Tabelle erfahren Sie alle Möglichkeiten.
Vorderlicht (am Lenkrad) |
Rücklicht |
|
|
Die Rücklichtmontage am Hinterbaustreben oder Sattelrohr ist notwendig, wenn Ihr Rad weder mit Gepäckträger noch Schutzblech ausgerüstet ist. Dies ist etwa bei Rennrädern und Mountainbikes häufig der Fall.
Auch die Verwendung ist für die Wahl entscheidend:
Wichtig: In der Dunkelheit blenden Tagfahrleuchten. Schalten Sie sie daher am Abend unbedingt aus.
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